Verletzungen bei Personen wahrnehmen oder Zeuge eines Streits werden: eine Intervention ist oft möglich, ohne sich selber in Gefahr zu bringen

Hilfe für Aussenstehende

Auch als aussenstehende Person kann man eine betroffene Person vor häuslicher Gewalt schützen ohne sich selber in Gefahr zu begeben.

ZEUGE EINES STREITES

Ist Streit aus der Nachbarswohnung hörbar, hören Sie hin und nicht weg. Wählen Sie den Polizeinotruf 117. Sie müssen nicht selber bei den Nachbarn intervenieren, dafür ist die Polizei zuständig.

VERLETZTE PERSONEN

Nehmen Sie bei einer Person Verletzungen wahr, schauen Sie hin und nicht weg. Fragen Sie nach, woher die Verletzungen stammen. Verweisen Sie die Person an die Polizei oder einen Arzt.

GEFAHR ERKENNEN

Falls Sie von der Gefährdung eines Kindes oder einer schutzbedürftigen erwachsenen Person Kenntnis haben, können Sie direkt bei der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) eine Gefährdungsmeldung machen. Das Online-Formular sowie weitere Informationen dazu finden Sie hier.

Offene Fragen

Haben Sie Fragen bezüglich einer konkreten Situation und wie Sie sich verhalten sollen? Kontaktieren Sie die Fachstelle Häusliche Gewalt der Zuger Polizei unter der Nummer +41 41 728 41 41 oder per Mail. Sie können auch anonym Ihre Feststellungen schildern.