Bin ich betroffen?
Häusliche Gewalt umfasst alle Handlungen körperlicher, sexueller, psychischer oder wirtschaftlicher Gewalt, die sich:
- innerhalb der Familie oder des Haushaltes
- oder einer aktuellen oder aufgelösten Paarbeziehung ereignet
Häusliche Gewalt zeigt sich indem die Betroffenen z.B. geschlagen, getreten, gewürgt, beschimpft, erniedrigt, zu sexuellen Handlungen gezwungen, eingesperrt, kontrolliert, verfolgt, belästigt oder sozial isoliert werden.
Die Mehrheit der Gewaltdelikte in der Schweiz wird in den eigenen vier Wänden verübt. Fast täglich rückt die Polizei zu Einsätzen Häuslicher Gewalt aus. Die gesundheitlichen und sozialen Folgen für die Betroffenen, insbesondere von minderjährigen Personen, sind gravierend. Häusliche Gewalt wird vom Gesetzgeber nicht toleriert. Das Strafgesetzbuch schützt ausdrücklich Schutzbefohlene und Ehegatten, eingetragene Partner und hetero- oder homosexuelle Lebenspartner vor Gewalttätigkeiten innerhalb der Familie oder der Beziehung. Wiederholte Tätlichkeiten, einfache Körperverletzung sowie Drohung werden dabei nach Bekanntwerden von Amtes wegen (Offizialdelikte) verfolgt.
Weitere Informationen zu Häuslicher Gewalt – Schweizerische Kriminalprävention:
www.skppsc.ch
Stalking
Stalking in Paarbeziehungen gilt als Häusliche Gewalt und tritt insbesondere bei Trennungen auf. Stalking meint das beharrliche Bedrohen, Verfolgen und Belästigen einer Person. In der Schweiz gibt es straf- und zivilrechtliche Möglichkeiten, um gegen stalkende Personen vorzugehen und Opfer zu schützen.
Ein Stalker kann sich strafbar machen, wenn er durch ständige unerwünschte Anrufe, E-Mails, SMS und anderer Formen der Kontaktaufnahme das Opfer belästigt, es bedroht oder verfolgt.
Ist ein Opfer von Stalking betroffen, sind folgende Verhaltensanweisungen empfohlen:
- Einmalige schriftliche Mitteilung, dass eine Kontaktaufnahme nicht mehr erwünscht ist
- Kontakt abbrechen und konsequent verweigern (Telefonnummer, E-Mail-Adresse des Stalkers blockieren, allenfalls neue Telefonnummer und/oder E-Mail-Adresse anschaffen)
- Falls der Stalker an gewissen Orten auftaucht z.B. Arbeitsort/Wohnort, ein Hausverbot erlassen
- Via Zivilgericht Persönlichkeitsschutzmassnahmen beantragen
- Dokumentation der Vorfälle (Ort- und Zeitangaben)
- Sammeln von Beweismittel (Anrufliste, SMS, E-Mails etc.)
- Strafanzeige bei der Polizei
Eidgenössisches Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann EBG (Rubrik Informationsblätter):
Publikation Gewalt (admin.ch)
Zwangsheirat
Sind Sie von Zwangsheirat betroffen? Oder kennen Sie Personen, welche betroffen sind? Gemäss Schweizerischem Strafgesetzbuch ist Zwangsheirat seit 2013 verboten. Für weitere Informationen oder eine Beratung wenden Sie sich an die Fachstelle Zwangsheirat.
Fachstelle Zwangsheirat:
www.zwangsheirat.ch
Helpline: 0800 800 007