Hilfe für Fachpersonen
Wenn Sie als Fachperson bei der Ausübung Ihrer Tätigkeit erfahren, dass jemand, den Sie betreuen, von Gewalt in der Beziehung und/oder innerhalb der Familie betroffen ist, sollten Sie wie folgt vorgehen:
- Informieren Sie in jedem Fall die vorgesetzte Stelle
- Wenden Sie sich an die Fachstelle Häusliche Gewalt der Zuger Polizei. Sie erhalten Beratung von Fachpersonen zu den verschiedenen Vorgehensweisen und den gesetzlichen Grundlagen (z.B. Anzeigepflicht). Die Beratung kann auch ohne Bekanntgabe von persönlichen Daten erfolgen.
Sie als Fach- und Bezugsperson haben eine besondere Rolle, wenn es darum geht, Gefährdungssituationen frühzeitig zu erkennen um Schutz- und Unterstützungsmassnahmen einzuleiten.
Es ist wichtig, dass Sie handeln! Vielfach sind gewaltbetroffene Personen nicht in der Lage aus der gewaltdominierten Situation auszubrechen. Kinder sind der Gewalt schutzlos ausgesetzt.
Kinder haben ein Recht darauf, in einem gewaltfreien Umfeld gross zu werden. Kindesschutz geht uns alle an! Denken Sie daran, dass in der Schweiz im Zusammenhang mit Kindesmisshandlung verschiedene gesetzliche Grundlagen bestehen, die Sie zum Handeln bzw. zur Anzeige verpflichten.
Meldepflicht bei Feststellung von Kindeswohlgefährdung
Wer untersteht der Meldepflicht?
Jede Person, die eine Gefährdung des Kindeswohls wahrnimmt, insbesondere Amtspersonen und diejenigen Personen, die beruflich mit der Ausbildung, Betreuung oder der medizinischen oder psychologischen Behandlung von Kindern zu tun haben, aber auch Fachpersonen aus den Bereichen Medizin, Psychologie, Pflege, Betreuung, Erziehung, Bildung, Sozialberatung, Religion und Sport, die beruflich regelmässig Kontakt zu Kindern haben, unterstehen der Anzeigepflicht.
- Jede Person & Fachpersonen: § 44 Abs. 2 EG ZGB ZG
- Fachpersonen: Art. 314d Abs. 1 Ziff. 1 ZGB
- Mitarbeiter des Kantons: BGS 154.21 – Gesetz über das Arbeitsverhältnis des Staatspersonals – Kanton Zug – Erlass-Sammlung (zg.ch)
- Ärzte & Ärztinnen: §17 Abs. 1 Bst c Gesundheitsgesetz des Kantons Zug / GesG
Kindesschutzgruppe des Kantons Zug
Das Angebot richtet sich an alle Fach- und Lehrpersonen, die mit Kindern und Jugendlichen arbeiten. Wenn Kinder vernachlässigt oder von physischer, psychischer und sexueller Gewalt betroffen sind, ist umsichtiges und professionelles Handeln gefragt. Risikofaktoren wie Häusliche Gewalt und Suchtproblematiken im familiären Umfeld sowie (Cyber-) Mobbing können die psychosoziale Entwicklung und Gesundheit des Kindes nachhaltig beeinträchtigen.
Unsere unentgeltliche Fachberatung im Kontext des Kindesschutzes unterstützt Sie bei Unsicherheiten und Einschätzungsfragen und gibt Ihnen Empfehlungen für das weitere Vorgehen. Denn ein wirkungsvoller Kindes- und Jugendschutz verlangt von beteiligten Fachpersonen ein koordiniertes und zielgerichtetes Vorgehen. Die Fallbesprechungen finden in einer interdisziplinär zusammengesetzten Kindesschutzgruppe (KSG) statt.
punkto Eltern, Kinder und Jugendliche:
+41 41 767 75 00
www.punkto-zug.ch