Kinder, die Häusliche Gewalt erleben, sind enormen psychischen und körperlichen Belastungen ausgesetzt. Sie fühlen Angst, Ohnmacht, Hilflosigkeit und Mitleid zugleich

Hilfe für Betroffene

Häusliche Gewalt ist oft ein Tabuthema. Männer können genauso betroffen sein wie Frauen und Kinder. Es braucht Mut und Kraft, das Schweigen zu brechen. Machen Sie den ersten Schritt und holen Sie sich Unterstützung. Sagen Sie Nein zu Häuslicher Gewalt!

Mitbetroffene Kinder

Bei Häuslicher Gewalt sind häufig Kinder mitbetroffen. Sie sehen, hören und fühlen die Gewalt. Sie haben oft grosse Ängste, fühlen sich hilflos und schämen sich. Die betroffenen Kinder wachsen in einem Klima der Bedrohung und Unsicherheit auf, was die normale Entwicklung eines Kindes stark beeinträchtigen kann. Das Miterleben von Häuslicher Gewalt ist eine Form von psychischer Gewalt am Kind.

Betroffene Kinder

Wenn Kinder selbst gewaltsamen Übergriffen ausgesetzt sind (körperliche und/oder sexuelle Gewalt) sprechen wir von Kindesmisshandlung. Die Hälfte aller Kinder in der Schweiz erlebt Gewalt in der Erziehung. Jedes fünfte Kind leidet unter schwerer Gewalt. Jedes siebte Kind wird Opfer von sexuellen Übergriffen. Die Folgen für die betroffenen Kinder sind oft schwerwiegend.

Gewaltspirale

Als Gewaltspirale bezeichnet man eine charakteristische Abfolge von Verhaltensmustern, verkürzt beschreibbar als Spannungsaufbau in der Beziehung, gefolgt von einem Gewaltausbruch. Im Anschluss daran stellt sich zuweilen Reue und eventuell auch eine vorübergehende Versöhnung ein. Nach dieser Phase baut sich die Spannung wieder von neuem auf; die Spirale dreht sich weiter. Charakteristisch dabei ist, dass es für die Beteiligten oft ausserordentlich schwierig ist, ohne äussere Hilfe aus diesem Muster auszubrechen.

Schutz- und Fernhaltemassnahmen

Die Polizei hat das primäre Ziel, die Gewalt zu stoppen und das Opfer zu schützen. Die Betroffenen werden getrennt zum Vorfall angehört und es werden entsprechende Sofortmassnahmen getroffen. Zum Schutz gegen Häusliche Gewalt kann die Zuger Polizei gegen die gewaltausübende Person für längstens 10 Tage eine Wegweisung, ein Rückkehrverbot oder eine Kontaktsperre verfügen.

Strafanzeige

Nicht bei jeder polizeilichen Intervention erfolgt eine Anzeigeerstattung. Stellt die Polizei strafbare Handlungen fest, entscheidet der Gesetzgeber zwischen einem Antrags- und einem Offizialdelikt. Die Betroffenen werden situativ durch die Polizei über die Weiterungen informiert.

Die Gewaltspirale bezeichnet ein immer wiederkehrendes Verhaltensmuster innerhalb der Beziehung: es entsteht ein Spannungsaufbau, gefolgt von Gewaltausbrüchen und anschliessender Reue

Hilfsangebote

Auch zu Hause hat man ein Recht auf Schutz vor Gewalt. Wenn Sie sich in einer bedrohlichen Situation befinden, suchen Sie Schutz und wählen Sie sofort den Polizeinotruf 117. Kontaktieren Sie schon frühzeitig die Fachstelle Häusliche Gewalt der Zuger Polizei oder eine andere Beratungsstelle.

Zuger Polizei, Fachstelle Häusliche Gewalt

+41 41 595 41 41
haeusl.gewalt@zg.ch

Fachzentrum eff-zett, Opferberatungsstelle

+41 41 725 26 00
www.eff-zett.ch

Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) Kanton Zug

+41 41 594 59 10
Amt für Kindes- und Erwachsenenschutz (zg.ch)

Agredis – Gewaltberatung von Mann zu Mann

+41 78 744 88 88
www.agredis.ch

Herberge für Frauen Zug

+41 41 727 76 86
www.herbergefuerfrauen.ch

Frauenhäuser der Schweiz und Liechtenstein

www.frauenhaus-schweiz.ch

Zwüschehalt – Damit Mann weiss wohin

+41 41 552 08 70
www.zwueschehalt.ch

Suchtberatung Kanton Zug

+41 41 728 39 39
www.zg.ch